Betreffend den Vorfall vom 16./17. März 2018 konnte die Zeugin lediglich zu Protokoll geben, was die Strafklägerin ihr hierzu erzählt hat. So führte sie etwa aus, dass mit dem Beschuldigten in etwa das Gleiche passiert sei wie mit J.________, sie (die Strafklägerin) habe einen regelrechten Kampf gehabt, um ihn (den Beschuldigten) abzuwehren (pag. 46, Z. 122 f.). Der Beschuldigte habe auf dem Sofa irgendwie versucht, mit der Strafklägerin Sex zu haben. Aber sie wisse es nicht mehr genau (pag. 46, Z. 126 f.). So viel sie wisse, sei es nicht zum Sex gekommen, da die Strafklägerin dies nicht gewollt und sich gewehrt habe (pag.