Daneben scheinen die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich des «Fischgeruchs» auch logisch nicht konsistent. Wenn es der Strafklägerin tatsächlich unwohl wegen ihres Vaginalgeruchs gewesen wäre (oder sie dies als Grund vorgeschoben hat), hätte sie sich – gemäss den Angaben des Beschuldigten – kaum freiwillig die Hosen ausziehen und sich penetrieren lassen, bevor sie etwas gesagt hätte, respektive nachdem sie bereits etwas gesagt hatte. Anlässlich der Berufungsverhandlung erwähnte der Beschuldigte erstmals, dass es ein «Codewort» (Kaffee) für Sex gegeben (pag. 317, Z. 27 ff.) und sich die Strafklägerin im Sinne eines Rollenspiels immer ein bisschen geziert habe (pag.