204, Z. 33 ff.). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte demgegenüber wieder zu Protokoll, sie habe ihm dies bereits in der Küche gesagt, als er in ihre Hose gegangen sei (pag. 318, Z. 5 ff.). Auch diesbezüglich sind verschiedene Beschreibungen zu konstatieren. Daneben scheinen die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich des «Fischgeruchs» auch logisch nicht konsistent.