318, Z. 1 ff.). Eine Erklärung für die bisher gemachten unterschiedlichen Angaben lieferte der Beschuldigte nicht. Abweichende Angaben machte der Beschuldigte auch zu dem von der Strafklägerin unbestrittenermassen erwähnten «Fischgeruch». So gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei noch an, die Strafklägerin habe ihm auf dem Sofa gesagt, sie «fischele» (pag. 29, Z. 43 f.). Bei der Staatsanwaltschaft war dies bereits in der Küche und auch auf dem Sofa (pag. 36, Z. 70 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sprach der Beschuldigte davon, dass die Strafklägerin ihm auf dem Sofa gesagt habe, es sei ihr nicht wohl, sie «fischele» (pag. 204, Z. 33 ff.).