Zu den Aussagen des Beschuldigten Im Gegensatz zu den Aussagen der Strafklägerin hat der Beschuldigten in seinen Aussagen einen eigentlichen Paradigmenwechsel vollzogen. Gegenüber der Polizei und dem Staatsanwalt gab er noch zu Protokoll, es sei alles freiwillig gewesen (pag. 29, Z. 37 ff., pag. 30, Z. 57 ff., pag. 30 f., Z. 97 ff., pag. 31, Z. 103 ff., pag. 36, Z. 68 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wies der Beschuldigte demgegenüber mehrfach darauf hin, dass die Strafklägerin «nein» gesagt habe und er tätig geworden sei: «Es war wie jede normale Abmachung als ich zum Käfele ging.