15 telt und sie dann Mitleid mit ihm gehabt habe (pag. 20, Z. 223 ff., pag. 24, Z. 354 ff.). Daneben zeigte sich die Strafklägerin durchaus selbstkritisch. So fragte sie sich, wie sie in solche Kreise habe gelangen können, in denen solche Sachen passieren würden (pag. 15, Z. 47 ff.). Ferner gestand sie sich ein, dass es wohl ein bisschen naiv gewesen sei zu denken, es komme an besagtem Abend zu keinen sexuellen Handlungen (pag. 200, Z. 1 f.).