14 takte hatte – falsch belasten möchte. Die Vermutung des Beschuldigten, dies stehe in Zusammenhang mit ihrer Beziehung zu «H.________», greift zu kurz. Aus den Chatnachrichten ist zwar ersichtlich, dass sich die Strafklägerin wegen eines angeglichen «Tratschens» des Beschuldigten «H.________» gegenüber geärgert hat. Dies wurde indessen knapp zwei Monate vor der Anzeigeerstattung thematisiert und erklärt diese in keiner Art und Weise. Weiter hat die Strafklägerin detailliert und nachvollziehbar ausgeführt, warum die «Beziehung» zu «H.________» gescheitert sei.