13 gang in eine erfundene Geschichte finden würde. Diese Begebenheit ist vom Beschuldigten denn auch bestätigt worden. Es mangelt aber auch den übrigen Aussagen der Strafklägerin nicht an inhaltlichen Besonderheiten bzw. ebenso wurden von ihr weitere ungewöhnliche Details erwähnt. So berichtete sie hinsichtlich des Ziehens durch den Gang etwa über ihre «lodeligen» Handgelenke (pag. 16, Z. 74 ff.) oder führte im Zusammenhang mit dem früheren Analverkehr etwa aus, dass der Schmerz einem die Luft nehme und sie einmal eine Thrombose im After operativ habe entfernen müssen (pag. 19, Z. 190 ff.).