46, Z. 120 ff.). Dieser habe irgendwie auf dem Sofa versucht, mit ihr (der Strafklägerin) Sex zu haben. Aber sie wisse es nicht mehr genau (pag. 46, Z. 126 f.). So viel sie wisse, sei es nicht zum Sex gekommen, da sie (die Strafklägerin) dies nicht gewollt und sich gewehrt habe (pag. 47, Z. 130). Als die Strafklägerin glaublich am Mittag des nächsten Tages angerufen habe, sei sie ziemlich nervös gewesen (pag. 47, Z. 136). Sie glaube, die Strafklägerin habe die Sache mit dem Beschuldigten erst im Juli 2018 erzählt, weil sie sich geschämt habe (pag. 49, Z. 226).