11 ausgezogen. Er sei vollkommen nackt gewesen und sie in der Unterwäsche (pag. 318, Z. 13 f.). Sie hätten weitergemacht, sich geküsst, gefummelt und «gfingerlet». Dort habe sie immer wieder gesagt, sie «fischele», worauf er ihr bestätigt habe, dass er nichts rieche. Es sei dann auf ihren Vorschlag hin zum Oralsex gekommen (pag. 318, Z. 17 ff.). Es sei auch für ihn ein grosses Fragezeichen, dass sich die Strafklägerin die Hose habe ausziehen lassen, wenn sie angegeben habe, sie «fischele (pag. 318, Z. 25 ff.).