10 weshalb er zu ihr gehe. Sie habe nie klar gesagt «nein ich will das nicht» und ihn mit den Händen abgewehrt (pag. 37, Z. 94 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zusammengefasst zu Protokoll, es sei an diesem Abend wie jede normale Abmachung gewesen, als er zum «käfele» vorbeigegangen sei. Sie hätten in der Küche Kaffee getrunken und geredet und auf dem Balkon geraucht, wobei sie schon dort gefummelt und rumgemacht hätten. In der Küche habe er sie zu sich genommen und angefangen sie zu küssen. Er habe sie von hinten angefasst, sie hätten gefummelt.