Auf dem Sofa hätten sie weitergemacht, auch die Finger seien drin gewesen. Sie hätten sich gegenseitig die Hosen ausgezogen, wobei sie in Unterwäsche und er nackt gewesen sei. Sie habe sich dann wieder geziert und gesagt, sie würde riechen. Daraufhin habe sie ihm den Vorschlag gemacht, ihn oral zu befriedigen. Als er gekommen sei, sei sie ins Bad gegangen, wahrscheinlich um sich den Mund zu waschen. Nachdem sie zurückgekommen sei, hätten sie sich angezogen und auf dem Balkon eine geraucht (pag. 36, Z. 68 ff.). Die Strafklägerin habe gewusst,