Er habe nichts geschmeckt und ihr dies auch gesagt. Ihr sei aber nicht wohl gewesen, sie habe ihn dann oral befriedigt (pag. 29, Z. 42 ff.). Sie hätten sich geküsst und «gfingerlet» und er habe sie mit dem Finger penetriert, dies sei aber in gegenseitigem Einverständnis gewesen (pag. 31, Z. 99 ff.). Sie seien auf dem Sofa gewesen und hätten beide ihre Hosen ausgezogen. Daraufhin habe sie ihm gesagt, ihr sei nicht so wohl wegen des Geruchs (pag. 31, Z. 109 ff.). Er sei schon vaginal in sie eingedrungen, aber das mit der Hand am Hals stimme nicht (pag. 31, Z. 116 f.).