314, Z. 27 f.). 10.2 Aussagen des Beschuldigten Gegenüber der Polizei erklärte der Beschuldigte, er habe immer mal wieder etwas mit der Strafklägerin, es sei immer in gegenseitigem Einverständnis zum sexuellen Akt gekommen (pag. 29, Z. 36 ff.). In der betreffenden Nacht sei er zu ihr gegangen. Nach dem Kaffee trinken seien sie sich nähergekommen. Küssen und Fummeln. Es habe in der Küche angefangen, dann seien sie aufs Sofa im Wohnzimmer. Dort habe sie ihm gesagt, sie fühle sich nicht wohl, weil sie «fischele». Er habe nichts geschmeckt und ihr dies auch gesagt.