315, Z. 2 ff.). Geschrieben habe 9 sie ihm erst nach sechs Tagen, da sie etwas Zeit gebraucht habe (pag. 313, Z. 41 f.). Es sei ihr nicht in den Sinn gekommen, ihre Verletzungen am Oberschenkel und an den Handgelenken zu fotografieren (pag. 314, Z. 4 ff.). Für die Anzeige gegen den Beschuldigten habe es den Input der Polizistin gebraucht (pag. 314, Z. 27 f.).