11, Z. 157 ff.). Sie habe aufgrund des Vorfalls einen Kratzer am linken Oberschenkel gehabt und ihre Handgelenke seien schmerzhaft und rot gewesen. Am Hals habe man nichts gesehen und an der Scheide habe sie zwar keine Verletzungen bemerkt, aber gespürt, dass «öpis gange isch» (pag. 11, Z. 164 ff.). Sie habe den Beschuldigten im Nachhinein konkret auf das Verhalten bei ihr zuhause angesprochen (pag. 12, Z. 208 f.). Bei der Staatsanwaltschaft gab die Strafklägerin im Wesentlichen zu Protokoll, der Beschuldigte habe sie in der Küche zu sich ziehen und küssen wollen. Sie habe ihm daraufhin gesagt, sie wolle dies nicht, sie habe mit ihm zum «käfele» abgemacht und dies auch so gemeint.