10.1 Aussagen der Strafklägerin Gegenüber der Polizei führte die Strafklägerin zum Kerngeschehen aus, der Beschuldigte habe sie plötzlich zu sich gezogen und küssen wollen. Sie habe gesagt, dass sie abgemacht hätten, nur Kaffee zu trinken und keine sexuellen Kontakte zu haben. Er habe dann gemeint, dass sie das bei ihren Treffen immer gesagt hätte und er trotzdem immer bekomme, was er wolle. Hierbei habe er nicht ganz Unrecht. An diesem konkreten Abend habe sie ihm aber klar gesagt, dass sie keine sexuellen Handlungen wolle und er sie in Ruhe lassen solle (pag. 9 f., Z. 65 ff.).