10. Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel korrekt aufgezählt. Der Vollständigkeit halber werden die im Verfahren gemachten Aussagen der Strafklägerin und des Beschuldigten sowie diejenigen der Zeugin nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben. Betreffend die vorliegenden objektiven Beweismittel kann stattdessen direkt auf die nachfolgende Beweiswürdigung der Kammer verwiesen werden (Ziff. 11.4 hiernach). 10.1 Aussagen der Strafklägerin Gegenüber der Polizei führte die Strafklägerin zum Kerngeschehen aus, der Beschuldigte habe sie plötzlich zu sich gezogen und küssen wollen.