9. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte und die Strafklägerin über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis mit mehreren Treffen hatten, wobei es dabei stets zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Am 16./17. März 2018 besuchte der Beschuldigte die Strafklägerin kurz vor Mitternacht an ihrem Domizil in E.________ und im Laufe dieses Besuchs penetrierte der Beschuldigte die Strafklägerin mehrmals vaginal mit einem Finger.