Er habe sogar zugegeben, dass sie «nein» gesagt habe. Er habe sich dann aber dahingehend geäussert, dass es früher schon so gewesen sei, was aber kein Argument sei. Die Strafklägerin habe nichts von diesem Verfahren. Sie wolle nur aufzeigen, dass Unrecht passiert sei. Der Beschuldigte habe an diesem Abend mehr gewollt und versucht, die Strafklägerin zu küssen und zu berühren. Dass sie dies nicht gewollt habe, habe ihn nicht interessiert und nur noch mehr angespornt. Er habe sie festgehalten und auf dem Sofa bedrängt. Dass er mit den Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei, habe er auch selber zugegeben.