Seine späteren Reaktionen würden von sehr wenig Verständnis zeugen und er habe die Vorwürfe auch verhöhnt. Er spreche immer nur von «Küssen» und «Fummeln», widerspreche sich hinsichtlich dem Ausziehen der Hosen und habe erst spät zu Protokoll gegeben, dass er mit dem Finger vaginal in die Privatklägerin eingedrungen sei. Dazu komme seine Geschichte mit dem angeblichen Oralverkehr, welche in Anbetracht der Umstände weltfremd sei. Der Beschuldigte habe nicht bestritten, dass die Privatklägerin keinen Sex gewollt habe. Er habe sogar zugegeben, dass sie «nein» gesagt habe.