Auch ihre Freundin habe ausgesagt, über die Geschehnisse informiert worden zu sein. Für die Anzeige habe es ferner den Anstoss der weiblichen Polizistin gebraucht und zum Chatverlauf sei festzuhalten, dass die Strafklägerin den Beschuldigten schon sechs Tage nach dem Vorfall darauf angesprochen habe, dieser habe jedoch nicht reagiert. Seine späteren Reaktionen würden von sehr wenig Verständnis zeugen und er habe die Vorwürfe auch verhöhnt.