Sie habe den Beschuldigten nicht übermässig belastet, habe auch ihre Rolle kritisch hinterfragt und die Sache nicht dramatisiert. Sie habe darauf vertrauen können, dass an diesem Abend nichts Sexuelles laufe, da das angebliche Codewort nicht gefallen sei und der Beschuldigte ihr auch gesagt habe, er sei verheiratet. Während des Vorfalls habe die Strafklägerin Angst und Panik gehabt. Der Beschuldigte habe erst von ihr abgelassen, als sie gesagt habe, sie rieche nach Fisch. Eine solche Geschichte zu erfinden sei praktisch unmöglich.