Sie habe sich also nicht darauf verlassen können, dass nichts Sexuelles laufe. Im Übrigen habe sie die angeblichen Geschehnisse nur oberflächlich geschildert und es würden wesentliche Details fehlen. Die Szenerie springe direkt von der Küche ins Wohnzimmer und es sei darüber hinaus fraglich, wie der Beschuldigte die Strafklägerin an beiden Handgelenken festgehalten und sie gleichzeitig penetriert haben solle. Es sei ferner nicht wahrscheinlich, dass solch eine dynamische Auseinandersetzung mehr als einige Minuten gedauert habe.