Die Erstaussagen der Strafklägerin seien nicht spontan ausgefallen, weil die Anzeige erst dreieinhalb Monate nach dem angeblichen Übergriff eingereicht worden sei. Eine vorgängige Abmachung, wonach es an diesem Abend zu keinen sexuellen Handlungen kommen solle, sei den Akten nicht zu entnehmen. Die Strafklägerin habe den Beschuldigten zunächst noch als Weichei bezeichnet, weil er immer direkt heirate und ihm einen Tag vorher etwa noch gesagt, sie sei für diesen Tag schon «ausgebucht». Sie habe sich also nicht darauf verlassen können, dass nichts Sexuelles laufe.