der sexuellen Nötigung, begangen in der Nacht vom 16. Auf den 17. März 2018 zum Nachteil von C.________ gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift vom 12. Juni 2019 3 II. Der Beschuldigte sei unter Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. III. Der Beschuldigte sei zur Übernahme der Gerichts- und Untersuchungskosten aller Instanzen zu verurteilen.