1. Das Honorar der amtlichen Rechtsverbeiständung von A.________ für das oberinstanzliche Verfahren sei auf CHF 4'130.30 (inkl. MWST & Auslagen) gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 2. Soweit nötig, seien weitere Verfügungen von Amtes wegen zu erlassen. Rechtsanwalt G.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung namens und auftrags der Strafklägerin und in Vertretung für Rechtsanwalt D.________ die folgenden Anträge (pag. 334, Hervorhebungen im Original): I. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen,