In Abänderung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 16./17.03.2018, in E.________ zum Nachteil von C.________ dies unter Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ für die Verteidigungskosten gemäss Kostennoten. III. Weiter sei zu verfügen: