296 ff.). Über den Beschuldigten wurde ferner von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 25. Februar 2021 [pag. 304]) eingeholt. Die Berufungsverhandlung fand am 18. März 2021 statt. Die Strafklägerin wurde als Auskunftsperson einvernommen (pag. 311 ff.) und der Beschuldigte wurde erneut zur Person und Sache befragt (pag. 316 ff.).