3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 26. Juni 2020 stellte Rechtsanwalt B.________ die Anträge, es sei die Straf- und Zivilklägerin, C.________, als Zeugin zu befragen und es seien die amtlichen Akten im Strafverfahren PEN 19 1031 beim Regionalgericht Bern-Mittelland zu edieren (pag. 276). Rechtsanwalt D.________ entgegnete mit Schreiben vom 22. Juli 2020 bzw. 28. August 2020, dass der Beschuldigte kein