2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten mit Schreiben vom 29. April 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 233). Nach Eröffnung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 9. Juni 2020 (pag. 271 f.) erklärte der Beschuldigte am 26. Juni 2020 form- und fristgerecht die Berufung. Angefochten wurden der Schuldspruch wegen sexueller Nötigung, das Strafmass (soweit nicht den Verzicht auf die Landesverweisung betreffend) sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag.