folge Härtefalls verzichtet und der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. August 2017 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 80.00 gewährte bedingte Vollzug wurde – unter Auflage der Kosten von CHF 300.00 an den Beschuldigten – nicht widerrufen. Die Vorinstanz legte ferner die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die Verteidigung des Beschuldigten fest und traf die erforderlichen Verfügungen (pag. 226 ff.).