(nachfolgend: Strafklägerin) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 11'520.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'880.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 36 Tage), zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'170.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5'018.80 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Strafklägerin. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wurde zu-