_ zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Strafklägerin) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 144 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 11'520.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'880.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 36 Tage), zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'170.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung) sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5'018.80 (inkl. Auslagen und MwSt.) an die Strafklägerin.