27 3. Die Probezeit um 1 Jahr verlängert wurde. 4. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurden. II. A.________ wird in Anwendung der Art. 66 Abs. 1 Bst. e aStGB, Art. 426 Abs. 1 und Art. 428 Abs. 1 und 3 StPO ferner verurteilt: 1. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'300.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. III.