f PKV als zu hoch. Für die Begründung der gestellten Anträge konnte Rechtsanwältin B.________ weitestgehend auf die Argumentation vor erster Instanz zurückgreifen, weshalb der geltend gemachte Aufwand für das «Rechtsstudium» um drei Stunden zu kürzen ist. Zufolge kürzerer Dauer der Berufungsverhandlung hat zudem eine Reduktion um weitere 30 Minuten zu erfolgen. Insgesamt geht die Kammer von einem noch angemessenen Aufwand von rund 20 Stunden aus, womit die Entschädigung im Rechtsmittelverfahren immer noch mehr als die Hälfte der erstinstanzlich zugesprochenen Entschädigung beträgt.