23 13.5.2 Dauer in concreto Der Beschuldigte wurde rechtskräftig wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung (mehrfach begangen) sowie Widerhandlung gegen das AVIG (ebenfalls mehrfach begangen) verurteilt, wobei lediglich Art. 148a aStGB ein Katalogdelikt im Sinne von Art. 66a aStGB darstellt. Die Vorinstanz stufte