22 gen Kindern, zu welchen er einen «normalen» bzw. guten und regelmässigen Kontakt im Rahmen einer üblichen Besuchs- und Ferienrechtsregelung pflegt. Die hiesigen sozialen Eingliederungsaussichten des Beschuldigten sind grundsätzlich vorhanden, aber auch die Resozialisierungschancen in seinem Herkunftsland sind intakt. Eigenen Angaben zufolge ist der Beschuldigte aktuell bei guter Gesundheit.