Gesundheitszustand Gemäss den vorliegenden Austrittsberichten des K.________ war der Beschuldigte zweimal in der stationären Psychiatrie hospitalisiert (8. Oktober 2015 bis 27. November 2015 sowie 14. Oktober 2016 bis 21. Oktober 2016 [pag. 316 ff.]), wobei ab dem 10. September 2015 zunächst eine ambulante Behandlung erfolgte (pag. 345 f.). Der Beschuldigte gab gegenüber der Staatsanwaltschaft und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, dass er – entgegen der Empfehlung der Psychologen – nicht mehr in Behandlung sei, da er arbeiten müsse bzw. lieber arbeite (pag. 113, Z. 21 ff., pag. 440, Z. 4 ff.).