Auch wenn der Betreuungsanteil praktisch vollständig bei der Ex-Frau des Beschuldigten liegt und angesichts ihrer Aussagen kaum davon auszugehen ist, dass sie dem Beschuldigten mit den Kindern nach Nordmazedonien folgen würde (pag. 462, Z. 44: «Ich würde nie nach Mazedonien gehen»), so ist der guten Ordnung halber dennoch festzuhalten, dass die beiden Kinder Albanisch bzw. Mazedonisch sprechen, zumindest über Grundkenntnisse der nordmazedonischen Kultur verfügen, auch schon dort in den Ferien waren und sie auch noch weitere Verwandte beider Elternteile dort haben (so namentlich auch ihre Grosseltern).