Die Kammer verkennt dabei keineswegs, dass die Anwesenheit des Vaters für Kinder generell wichtig ist und es für Kinder immer «hart» ist, wenn nicht beide Elternteile im gleichen Land leben wie sie selber. Zu einer allfälligen Landesverweisung ihres Vaters sagten die Kinder denn auch aus, dass dies «nicht schön» bzw. «eigentlich schon schlimm» wäre (F.________, pag. 391, Z. 19 ff.) respektive dies traurig sei, aber er (der Vater) selber schuld wäre. Er habe eine Straftat gemacht und es wäre gerecht. Das sollte man nicht machen (AE.________, pag. 396, Z. 16 ff.).