19 nun nach fast sechs Jahren Stolz auf ihren Vater sei, da er ihr helfe und für sie zugänglich sei, wenn sie ihn brauche; zudem sei sie auch stolz, dass er selbständig geworden sei. Mit Blick auf die vorgängige Anfrage von F.________ ist das besagte Schreiben mit einer gewissen Vorsicht zu würdigen, auch wenn der Beschuldigte – darauf angesprochen – angab, er habe ihr nicht gesagt, sie solle diesen Brief schreiben (pag. 751, Z. 21 ff.). Nicht zu verkennen ist, dass im besagten Schreiben ein offensichtlich gutes Verhältnis zum Beschuldigten geschildert wird.