_ vom 29. November 2019, pag. 330). Beide Kinder sagten zudem aus, dass sie über Probleme und Sorgen im Bedarfsfall mit ihrer Mutter sprechen würden (pag. 390, Z. 18 ff., pag. 395, Z. 21 ff.). Mit E-Mail vom 25. Mai 2021 erkundigte sich die Tochter F.________ beim Obergericht, ob dieses von ihr einen Bericht eingefordert habe, ihr Vater habe ihr dies mitgeteilt (pag. 659). Nachdem dies vom Obergericht gleichentags verneint wurde (pag. 659), ging am 28. Mai 2021 ein unaufgefordertes Schreiben von F.________ ein, in welchem sie das Verhältnis zu ihrem Vater bzw. dem Beschuldigten beschreibt (pag. 660). Dem Schreiben ist u.a. zu entnehmen, dass sie (F.________)