753, Z. 25 ff.). Wenn es etwas Spezielles sei, z.B. eine Ferienreise, dann laufe der Kontakt über den Sozialdienst, ansonsten laufe die Kontaktaufnahme direkt über die Kinder (pag. 750, Z. 41 ff., pag. 751, Z. 2 ff.). Zeuge C.________ gab an, dass der Beschuldigte seine beiden Kinder glaublich alle 14 Tage sehe, er wisse es aber nicht genau, evtl. auch einmal im Monat (pag. 745, Z. 42 ff. und pag. 746, Z. 1 ff.). Wenn der Beschuldigte die Kinder bei sich habe, dann sei er nur für die Kinder da (pag. 746, Z. 3). Tochter F.________ sagte bei der Vorinstanz aus, sie sehe ihren Vater einmal im Monat, wobei er sie zweimal in der Woche anrufe und ihr schreibe (pag. 388, Z. 42 ff.).