18 schuldigte, er habe einen sehr guten familiären Kontakt. Die Kinder würden bei ihm übernachten (pag. 750, Z. 24 f.) und schon zweimal im Monat zu ihm kommen (pag. 750, Z. 28; vgl. aber die Bemerkung im Leumundsbericht vom 26. Mai 2021, wonach der Beschuldigte häufig in der Nacht und am Wochenende arbeite, pag. 722). Wenn die Kinder bei ihm seien, würden sie gemeinsam kochen, auswärts einen Hamburger essen oder draussen spielen (pag. 753, Z. 25 ff.).