Die Zusammenarbeit mit den Eltern gestalte sich schwierig, Termine und Abmachungen seien oftmals nicht eingehalten worden. Daran sei letztlich auch der Versuch gescheitert, den Besuchen der Kinder eine gewisse Regelmässigkeit zu verschaffen (pag. 299). Die Beistandschaften für die Kinder wurden mit diesem Entscheid rückwirkend per 30. November 2018 aufgehoben (pag. 300). Mit Entscheid der KESB vom 20. Februar 2019 wurden – auf Ersuchen der Kindsmutter – erneut Beistandschaften für die beiden Kinder errichtet, wobei der Beschuldigte einer vorgängigen Anhörung unentschuldigt fernblieb.