_ wurde per .________ geschieden, wobei die Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge belassen wurden, unter alleiniger Obhut der Mutter (pag. 239 ff.). Der Beschuldigte hat ein praxisübliches Besuchsrecht zugesprochen erhalten, wonach sich die Beteiligten primär selber über den persönlichen Verkehr zwischen dem Beschuldigten und den Kindern einigen (unter Fortbestand der Beistandschaft zur Regelung und Überwachung des Besuchsrechts). Sofern keine Einigung zustande kommt, ist der Beschuldigte be-