Der einzige Eintrag im Strafregisterauszug vom 31. Mai 2021 betrifft allerdings Vorfälle vor sieben Jahren im Bereich häuslicher Gewalt. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 8. April 2015 wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten (während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung) und Drohung (während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung) zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 70.00 sowie zu einer Busse von CHF 1'300.00 verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die