Ad Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat, ist der strafrechtliche Leumund des Beschuldigten nicht ganz ungetrübt. Der einzige Eintrag im Strafregisterauszug vom 31. Mai 2021 betrifft allerdings Vorfälle vor sieben Jahren im Bereich häuslicher Gewalt.