15 werden könne und dieser seine Witze und deren Hintergründe verstehe (pag. 743, Z. 37 ff.). Die Ex-Frau des Beschuldigten gab anlässlich ihrer Einvernahme bei der Vorinstanz demgegenüber zu Protokoll, dass der Beschuldigte in der Schweiz gar nicht integriert sei. Er pflege die albanische Kultur. Zumindest während der Ehe habe er nur einen Freundeskreis in Mazedonien gehabt. Sie wisse aber nicht, wie sein Kollegenkreis heute aussehe (pag. 452, Z. 26 ff.).